Informationen zu Psychotherapie

 

Als Psychologische Psychotherapeutin mit kassenärztlicher Zulassung biete ich Einzelpsychotherapie für privat und gesetzlich Versicherte an. Die Kostenübernahme erfolgt nach entsprechender Antragsstellung über die jeweilige Versicherung bzw. Kasse.

 

Dazu ist es notwendig, zu klären, ob eine Psychotherapie gemäß den Psychotherapie-Richtlinien im jeweiligen Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist. Dazu dient die Psychotherapeutische Sprechstunde.

 

Je nach Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde kann eine Weiterbehandlung als Akutbehandlung erfolgen, wenn ein dringender Behandlungsbedarf besteht, oder es werden weitere Probesitzungen, sog. probatorische Sitzungen, durchgeführt. In diesen Vorgesprächen soll eine vorläufige Diagnose gestellt, das genaue Anliegen geklärt und die Therapieziele festgelegt werden. Diese Sitzungen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. In dieser Therapiephase haben sowohl Patient als auch Therapeut Zeit, sich für oder gegen eine Psychotherapie zu entscheiden. Dabei besteht die zentrale Aufgabe darin, ob sich beide Beteiligten eine vertrauensvolle und kontinuierliche Zusammenarbeit vorstellen können.

 

Die Therapiedauer variiert je nach Diagnose, Ausgangslage und vereinbarten Therapiezielen, wobei eine Kurzzeittherapie 12 bzw. 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen umfasst. In begründeten Ausnahmefällen kann die Sitzungszahl auf 80 Sitzungen erweitert werden.

 

Vor dem Hintergrund meiner fachlich qualifizierten Ausbildung sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Psychotherapieforschung werde ich gemeinsam mit Ihnen Lösungs- und Bewältigungsstrategien erarbeiten, so dass Sie selbst zu einem Experten im Umgang mit Ihrer psychischen Erkrankung und deren Auswirkungen im Alltag werden können.

 

Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Behandlung psychischer Erkrankungen. Einige der wichtigsten Prinzipien der Verhaltenstherapie seien hier kurz angeschnitten.

 

Verhaltenstherapie zählt neben der Psychoanalyse, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der systemischen Therapie zu den vier Richtlinienverfahren, die in der Kassenbehandlung anerkannt sind. U.a. bei der Behandlung von Ängsten, Zwängen, Depressionen, Belastungsstörungen, Psychosomatischen Erkrankungen und Persönlichkeitsstörungen wird Verhaltenstherapie angewandt. Im Einzelfall kann die begleitende medikamentöse Behandlung durch einen Nervenarzt sinnvoll sein.